Preise

(gültig ab dem 1. September 2009)

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Zimmerkategorie A

Einbettzimmer (ab 20 qm) und
sehr große Zweibettzimmer (ab 40 qm)

Pflegestufe Insgesamt
aufzubringen
Pro Tag
Insgesamt
aufzubringen
Pro Monat*
G Geringe Pflege 63,62 € 1.935,32 €
I Erhebliche Pflege 80,36 € 2.444,55 €
II Schwere Pflege 91,83 € 2.793,47 €
III Schwerstpflege 104,19 € 3.169,46 €
III Härtefall 113,39 € 3.449,32 €
* bei ∅ 30,42 Tagen

Abzüglich möglicher Zuschüsse:

Pflegestufe Pro Monat* Pflegever-
sicherung
Sozial-
hilfe 
EIGEN-
ZAHLUNG
G Geringe Pfl. 1.935,32 € -0,00 € - ? € =1.935,32 €
I Erhebl. Pfl. 2.444,55 € -1.023,00 € - ? € =1.421,55 €
II Schwere Pfl. 2.793,47 € -1.279,00 € - ? € =1.514,47 €
III Schwerstpfl. 3.169,46 € -1.470,00 € - ? € =1.699,46 €
III Härtefall 3.449,32 € -1.750,00 € - ? € =1.699,32 €
* bei ∅ 30,42 Tagen

Der Tagessatz setzt sich wie folgt zusammen:

Pflegestufe Unterkunft+
Verpflegung
Invest.-
kosten
Pflege-
kosten
Gesamt
G Geringe Pfl. 16,99 € 23,90 € 22,73 € =63,62 €
I Erhebl. Pfl. 16,99 € 23,90 € 39,47 € =80,63 €
II Schwere Pfl. 16,99 € 23,90 € 50,94 € =91,83 €
III Schwerstpfl. 16,99 € 23,90 € 63,30 € =104,19 €
III Härtefall 16,99 € 23,90 € 72,50 € =113,39 €


Der Monatssatz* setzt sich wie folgt zusammen:

Pflegestufe Unterkunft+
Verpflegung
Invest.-
kosten
Pflege-
kosten
Gesamt
G Geringe Pfl. 516,84 € 727,04 € 691,45 € =1.935,32 €
I Erhebl. Pfl. 516,84 € 727,04 € 1.200,68 € =2.444,55 €
II Schwere Pfl. 516,84 € 727,04 € 1.549,59 € =2.793,47 €
III Schwerstpfl. 516,84 € 727,04 € 1.925,59 € =3.169,46 €
III Härtefall 516,84 € 727,04 € 2.205,45 € =3.449,32 €
* bei ∅ 30,42 Tagen



Zimmerkategorie B

Kleine Einbettzimmer (ca. 16 qm) und
normale Zweibettzimmer (ca. 30 qm)

Pflegestufe Insgesamt
aufzubringen
Pro Tag
Insgesamt
aufzubringen
Pro Monat*
G Geringe Pflege 62,22 € 1.892,73 €
I Erhebliche Pflege 78,96 € 2.401,96 €
II Schwere Pflege 90,43 € 2.750,88 €
III Schwerstpflege 102,79 € 3.126,87 €
III Härtefall 111,99 € 3.406,74 €
* bei ∅ 30,42 Tagen

Abzüglich möglicher Zuschüsse:

Pflegestufe Pro Monat* Pflegever-
sicherung
Sozial-
hilfe 
EIGEN-
ZAHLUNG
G Geringe Pfl. 1.892,73 € -0,00 € - ? € =1.892,73 €
I Erhebl. Pfl. 2.401,96 € -1.023,00 € - ? € =1.378,96 €
II Schwere Pfl. 2.750,88 € -1.279,00 € - ? € =1.471,88 €
III Schwerstpfl. 3.126,87 € -1.470,00 € - ? € =1.656,87 €
III Härtefall 3.406,74 € -1.750,00 € - ? € =1.656,74 €
* bei ∅ 30,42 Tagen

Der Tagessatz setzt sich wie folgt zusammen:

Pflegestufe Unterkunft+
Verpflegung
Invest.-
kosten
Pflege-
kosten
Gesamt
G Geringe Pfl. 16,99 € 22,50 € 22,73 € =62,22 €
I Erhebl. Pfl. 16,99 € 22,50 € 39,47 € =78,96 €
II Schwere Pfl. 16,99 € 22,50 € 50,94 € =90,43 €
III Schwerstpfl. 16,99 € 22,50 € 63,30 € =102,79 €
III Härtefall 16,99 € 22,50 € 72,50 € =111,99 €


Der Monatssatz* setzt sich wie folgt zusammen:

Pflegestufe Unterkunft+
Verpflegung
Invest.-
kosten
Pflege-
kosten
Gesamt
G Geringe Pfl. 516,84 € 684,45 € 691,45 € =1.892,73 €
I Erhebl. Pfl. 516,84 € 684,45 € 1.200,68 € =2.401,96 €
II Schwere Pfl. 516,84 € 684,45 € 1.549,59 € =2.750,88 €
III Schwerstpfl. 516,84 € 684,45 € 1.925,59 € =3.126,87 €
III Härtefall 516,84 € 684,45 € 2.205,45 € =3.406,74 €
* bei ∅ 30,42 Tagen



Allgemeine Erläuterungen

Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige, welche bereits eine Pflegestufe für häusliche Pflege haben, oder aufgrund einer vorübergehenden Krankheit stationärer Pflege bedürfen, können bei Ihrer Krankenkasse die Gewährung von Kurzzeitpflege (für max. 28 Tage/Jahr) beantragen. Die Kosten für den Bewohner reduzieren sich in diesem Fall für max. 28 Tage auf den Satz für Unterkunft und Verpflegung (17,23 €/Tag). Sind die 28 Tage ausgeschöpft und die Pflege kann zu Hause noch nicht wieder gewährleistet werden (z.B. pflegender Angehöriger ist erkrankt) besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder von unserer Pflegedienstleitung.

Vorsicht:

Bezieht der Bewohner bereits Beihilfen (z.B von der Heilfürsorge etc.) oder ist nur beihilfsberechtigt, kann es sein, dass der Pflegekassenbetrag pauschal um die Hälfte gekürzt wird, obwohl diese z.B. nur 180,- € beträgt. Setzen Sie sich diesbezüglich am besten schon im Vorfeld mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung, um keine böse Überraschung zu erleben.

Abwesenheit

Im Falle von Abwesenheit ab vier Tagen werden 25% der Pflegekosten und der Kosten für Unterkunft und Verpflegung erstattet (zeitlich unbegrenzt). Bei Krankenhausaufnahmen gelten der Tag der Einweisung und der Aufnahme nicht als Anwesenheitstage!
Als Beispiel bei Pflegestufe I:
25% Pflegekosten = 9,86 €/Tag und
25% der U&V-Kosten = 4,24 €/Tag.
Zusammen 14,10 €/Tag Erstattung ab dem vierten Tag.

Sozialhilfe / Heimhilfe…

…kann beantragt werden, wenn die regelmäßigen monatlichen Einkünfte (Renten etc.) nicht ausreichen, die verbleibenden Heimkosten (siehe Tabellen „Insgesamt aufzubringen“) zu decken. Sollte Vermögen vorhanden sein, egal in welcher Form (Immobilien, Lebensversicherung, Aktien, etc.) wird Heimhilfe nicht gewährt. Hier gilt ein Freibetrag in Höhe von 2.600,- €. „Größere“ Schenkungen und dergleichen der letzten zehn Jahre wird das Sozialamt aufgrund der „Verarmung des Schenkenden“ von den Beschenkten zurückfordern. Anträge erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt (letzter Wohnsitz). Gerne sind wir bei der Antragstellung behilflich.

Fallbeispiel:

Frau Mustermann benötigte beim Einzug in ein Zimmer der Kategorie A kaum pflegerische Hilfe, sodass sie in Pflegestufe G eingestuft wurde. Sie mußte daher ab dem Tag des Einzugs 63,62 € pro Tag (durchschnittlich 1.941,10 € im Monat) bezahlen.

Nach schwerer Krankheit benötigt sie auf Dauer die Hilfe des Pflegepersonals bei verschiedenen täglichen Aktivitäten. Beim Medizinischen Dienst der Pflegekasse von Frau Mustermann wird am Tag X ein Antrag auf Pflegegeld gestellt. Drei Wochen später kommt jemand vom Medizinischen Dienst, „begutachtet“ Frau Mustermann und beurteilt den Pflegebedarf. Weitere zwei Wochen später bekommt Frau Mustermann und das Heim per Post den Bescheid (bei privaten Pflegekassen nur der Bewohner) über ihre Einstufung in Pflegestufe II ab dem Tag X.

Rückwirkend ab dem Tag X überweist die Pflegekasse dem Heim monatlich 1.279,- € (Privatversicherte erhalten das Pflegegeld selbst). Frau Mustermann hat von nun an noch 1.514,47 € durchschnittlich aufzubringen. Das Heim schickt ihr eine Nachberechnung (ab dem Tag X) von täglich 28,21 € (=91,83 € – 62,22 €) abzüglich des bereits erhaltenen Pflegegeldes und erstattet ihr den überzahlten Betrag zurück.

Sollten Sie noch Fragen…

…zu diesem oder einem sonstigen Thema haben, wenden Sie sich bitte an
Frau Niclas (Pflegedienstleitung, Tel. 0 42 02 / 97 59-30),
Herrn Hollatz (Verwaltung, Tel. 0 42 02 / 97 59-0) oder
Herrn Jäger (Heimleitung, Tel. 0 42 02 / 97 59-31).
Bei Antragsstellungen sind wir gerne behilflich.

Informationen bezüglich Sozialhilfe erteilt außerdem das
Sozialamt Verden (Tel. 0 42 31 / 15-381).

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